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Steuern und Finanzamt

Meine Daten

Steuer Id: 42 167 870 593

Steuernummer für Einkommenssteuer: 30374/28156

Kfzsteuernummer für KA-BV 1203 : K11654952813

Steuern nach Jahren

Steuern 2017

Steuern 2018

Zahlungen

Die Daten können unvollständig oder ungenau sein(!). Für eine genauere Übersicht → siehe die jeweiligen Kontoauszüge.

ING-Konto

…

Vorauszahlungen

Einkommenssteuer

Für 2018: 8.406,00 €

Ab 10.06.2019 vierteljährlich: 2.944,00 €

Ab 10.03.2020 vierteljährlich: 2.197,00 €

Ab 15.02.2021 vierteljährlich: 0 € (Bescheid war am 17.06.2021 und war nur für 2021)

Termin mit Fr. Heim am 17.08.2018

Fragen

Fazit

Telefonat mit Fr. Heim am 31.07.2018

Alle Handys / Tablets sind für mich Arbeitsmittel

Sie hat mir empfohlen zu notieren welche Handys für welche Zwecke gekauft wurden. Sie braucht diese Auflistung aber nicht. Die Unterlagen werden evtl. notwendig, wenn Finanzamt eine Prüfung macht.

Doppelte Rechnungen von 1Fire

1Fire schreibt mir Rechnungen doppelt:

Das ist zwar ein Problem von 1Fire, ist aber auch für mich etwas verwirrend. Fr. Heim hat mir empfohlen (Telefonat am 31.07.2018) ihr nur die Rechnung für die Vorauszahlung zu schicken. Sie hat mich aber trotzdem gebeten beide Rechnungen zu schicken, damit Sie mir dann empfehlen kann welche wir nehmen.

Steuerausgleich 2017

Wir machen einen Steuerausgleich 2017. Dazu treffen wir uns am 17.08.2018 9:00. Davor muss ich ihr aber davor Unterlagen schicken, damit sie sich vorbereiten kann. Welche Unterlagen genau notwendig sind schreibt sie mir per Mail (→ evtl. sie erinnern).

http://www.selbstaendig-im-netz.de/2013/11/21/selbstaendig/google-adsense-steuern-und-die-gewerbeanmeldung-adsense-guide-teil-12/

Zitat zur Umsatzsteuer (Einkommenssteuer und Gewerbesteuer sind getrennt aufgeführt) :

Die Auszahlungen von Google sind nach §3a Abs. 3 UStG ohne Umsatzsteuer, da Google diese für deutsche Nutzer
bereits in Irland abführt. Das bedeutet, dass diese Einnahmen in Deutschland nicht steuerbar sind und man
keine Umsatzsteuer abführen muss. Soweit so gut.
Die Einnahmen mit Google Adsense müssen jedoch in der Umsatzsteuervoranmeldung unter „Nicht steuerbare
sonstige Leistungen gem. § 18 b Satz1 Nr. 2 UStG“ deklariert werden.

In der Umsatzsteuererklärung ist deren Angabe ebenso notwendig.

Zudem ist es notwendig eine Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis
zu übermitteln.